| 1. |
Geltungsbereich
der allgemeinen Geschäftsbedingungen |
| 1.1 |
Die
vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Grundlage und Bestandteil aller Verträge, Lieferungen,
Leistungen und Serviceangebote der DENTALimpulse Beratungs-
und Handelsgesellschaft mbH, Sülldorfer Kirchenweg 133,
22589 Hamburg, Deutschland (nachfolgend DI genannt) mit dem
Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Fremde Bedingungen
gelten nur, soweit sie unseren AGB´s entsprechen.
Regelungen, die unsere AGB´s abändern, ergänzen oder
aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies durch uns
schriftlich (schriftlich = Briefpost oder Telefax) bestätigt
wurde. Unsere AGB gelten auch dann, wenn DI in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden
Bedingungen des Kunden, die Lieferung bzw. Leistung an den
Kunden vorbehaltlos ausführt. |
| 1.2 |
Verbraucher
im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit ausführen.
Unternehmer im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen
oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit
handeln.
Kunde im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer. |
| 2. |
Vertragsschluss,
nachträgliche Änderungen des Vertragsinhalts |
| 2.1 |
Unsere
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann
zustande, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigen oder
wenn die bestellte Ware geliefert wird. Dies gilt auch bei
Bestellungen der Ware auf elektronischem Wege. |
| 2.2 |
Der
Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Dies
gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von
uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Die ggf. geleistete Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet |
| 2.3 |
An
allen Angebots- und Vertragsunterlagen, insbesondere
Abbildungen und Prospekten, behalten wir uns Eigentums- und
urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor;
sie dürfen nur nach unserer vorheriger schriftlicher
Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
Angebotsunterlagen sind uns auf unser Verlangen unverzüglich
zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Dem
Kunden steht insoweit kein Zurückbehaltungsrecht zu. |
| 2.4 |
Umfang
und Inhalt, insbesondere Beschaffenheitsmerkmale der
geschuldeten Lieferung/Leistung ergeben sich ausschließlich
aus unseren Vertragsdokumenten. Wir behalten uns nach
Vertragsschluss folgende Änderungen der Ware vor, sofern
dies für den Kunden zumutbar ist: a) Produktänderungen im
Zuge der ständigen Produktweiterentwicklung und
-verbesserung; b) geringfügige und unwesentliche Farb-,
Form-, Design-, Maß-, Gewichts- oder Mengenabweichungen; c)
handelsübliche Abweichungen. |
| 2.5 |
Kommt
es bei Vertragsabschluss zu unverschuldeten Irrtümern
unsererseits, zum Beispiel aufgrund von Übermittlungsfehlern,
Missverständnissen etc., so ist ein Schadensersatz gemäß
§ 122 BGB unsererseits ausgeschlossen. |
| 3. |
Widerrufs-
und Rückgaberecht für Verbraucher |
| 3.1 |
Der
Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf
muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder
durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. |
|
Der
Widerruf ist zu richten an:
DENTALimpulse GmbH
Sülldorfer Kirchenweg 133
D – 22589 Hamburg
info@dentalimpulse.de
Telefax: 040 63 65 20 26
Telefon: 040 63 65 20 23 |
| 3.2 |
Der
Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur
fristgerechten Rücksendung (zwei Wochen nach Wareneingang)
verpflichtet, wenn die Ware durch Paketversand verschickt
werden kann. Die Kosten der Rücksendung beträgt bei Ausübung
des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,00
der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht
nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über €
40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht
zu tragen. |
| 3.3 |
Die
Rücksendung der Ware muss vollständig und in unbeschädigter
Originalverpackung erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Rücknahmebedingungen
berechnen wir 20% des Warenwertes. |
| 3.4 |
Der
Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene
Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware
vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch
die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt,
dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden
kann, hat der Verbraucher zu tragen.
- Ende der Widerrufs- und Rückgabebelehrung - |
| 4. |
Preise,
Edelmetallanlieferung, Zahlung, Zahlungsverzug,
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden |
| 4.1 |
Ist
der Kunde Unternehmer, so verstehen sich alle Preise grundsätzlich
in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich
vorgeschriebenen Höhe. |
| 4.2 |
Ist
der Kunde Verbraucher, so ist die gesetzliche Umsatzsteuer
im Kaufpreis enthalten. |
| 4.3 |
Hinsichtlich
der Kosten der Versendung der Ware an den Kunden gilt die
Ziffer 6.1 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. |
| 4.4 |
Preiserhöhungen
sind zulässig, wenn sie durch Veränderung von nach
Vertragsschluss entstandenen preisbildenden Faktoren
gerechtfertigt sind und wir uns bei Eintritt der
kostensteigernden Faktoren nicht im Lieferverzug befinden.
Bei Preiserhöhungen, welche die vertragsmäßig
festgelegten Preise um mehr als 20 % übersteigen, wird dem
Besteller ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Dieses entfällt
jedoch, wenn die kostensteigernden Faktoren während eines
Annahme- oder Zahlungsverzuges des Bestellers oder einer von
ihm zu vertretenden Lieferverzögerung eintreten. |
| 4.5 |
Edelmetalle
werden gemäß dem jeweils im Einzelfall ausgehandelten
Berechnungsmodus berechnet. Sollte insoweit im Einzelfall
keine Regelung getroffen sein, so werden in diesem Fall
Edelmetalle auf der Basis der zum Zeitpunkt der Auslieferung
bzw. zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen
Degussa-Notierung (vormittags) berechnet. |
| 4.6 |
Die
Preise gelten nur für den einzelnen Auftrag,
Nachbestellungen gelten jeweils als neue Aufträge. |
| 4.7 |
Unsere
Preise verstehen sich ab Unternehmen ausschließlich Porto,
Fracht, Verpackung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten. |
| 4.8 |
Die
Zahlungen sind grundsätzlich nach Erhalt unserer Rechnung
ohne Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten.
Sonderkonditionen sind schriftlich zu vereinbaren. |
| 4.9 |
Rechnungsstellung
erfolgt mit Meldung der Versandbereitschaft oder sobald die
Lieferung unser Unternehmen verlässt. Die Zahlung ist nur
bewirkt, sobald wir über den Betrag endgültig verfügen können. |
| 4.10 |
Beanstandungen
der Berechnungen unserer Lieferungen und Leistungen sind spätestens
zwei Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich zu
erheben. Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte
Anzeige, gilt die Rechnung als genehmigt. |
| 4.11 |
Kommt
der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir - ohne dass es
einer besonderen Mahnung bedarf - berechtigt, Zinsen in
gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines
weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. |
| 4.12 |
Bei
verschuldeten erheblichen Zahlungsrückständen des Kunden
werden sämtliche uns gegen den Kunden zustehenden
Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis im Sinne von §
273 BGB sofort zur Zahlung fällig. |
| 5. |
Unsicherheitseinrede |
| 5.1 |
Wird
nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch
auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Kunden gefährdet ist, stehen uns gegen den Kunden -
unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte - folgende Rechte
zu: a) Wir können unsere Vertragsleistung verweigern, bis
der Kunde sämtliche Forderungen aus demselben Rechtsverhältnis
im Sinne von § 273 BGB erfüllt oder uns im Voraus
angemessene Sicherheit geleistet hat. b) Soweit wir unsere
Lieferungen schon erbracht haben, können wir daraus
resultierende noch nicht fällige Forderungen einschließlich
solcher, für die Wechsel oder Schecks hingegeben wurden,
mit sofortiger Wirkung fällig stellen. c) Kommt der Kunde
trotz angemessener Fristsetzung unserem Verlangen auf
Zahlung Zug- um- Zug gegen unsere Leistung bzw.
Sicherheitsleistung nicht nach, so sind wir nach unserer
Wahl zum Vertragsrücktritt und/ oder zur Forderung von
Schadensersatz berechtigt. |
| 6. |
Lieferzeit
/ Lieferverzug |
| 6.1 |
Die
von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, außer
sie wurden ausdrücklich verbindlich vereinbart. Der Kunde
kann uns jedoch acht Wochen nach Überschreitung
unverbindlicher Termine durch schriftliche Mahnung in Verzug
setzen. Auch verbindlich vereinbarte Termine sind nur dann
Fixtermine, wenn sie ausdrücklich als solche festgelegt
wurden. |
| 6.2 |
Die
Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige Erfüllung
sämtlicher dem Kunden obliegender Mitwirkungspflichten -
insbesondere den Eingang vom Kunden zu liefernder Unterlagen
und Informationen -, den Eingang vereinbarter Anzahlungen
bei Facongeschäften, je nach Vereinbarung die Anlieferung
der vereinbarten Edelmetalle oder die Bezahlung der
entsprechenden Edelmetallrechnung und gegebenenfalls das
Vorliegen behördlicher Genehmigungen und Importlizenzen
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten. |
| 6.3 |
Für
die Einhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt maßgebend,
zu dem die Ware unser Unternehmen verlassen hat oder bei
Annahmeverzug oder von dem Kunden zu vertretender Lieferverzögerung
dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. |
| 6.4 |
Lieferverzögerungen
aufgrund folgender Ursachen haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Entsprechendes gilt auch, wenn diese Ursachen bei unseren
Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten: a) Umstände
höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare und
durch uns nicht verschuldete Ereignisse, die erst nach
Vertragsabschluss eintreten oder uns bei Vertragsabschluss
unverschuldet unbekannt sind. b) Streiks und rechtmäßige
Aussperrung. Sie berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
aufzuschieben. Weisen wir dem Kunden eine unzumutbare
Leistungserschwerung diesbezüglich nach, sind wir zum
Vertragsrücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche
sowie ein Rücktrittsrecht des Kunden sind in vorbenannten Fällen
ausgeschlossen. |
| 6.5 |
Verzögert
sich unsere Leistung, ist der Kunde verpflichtet, uns zunächst
eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese
Frist fruchtlos, ist der Kunde/Vertragspartner berechtigt,
Schadensersatz statt der Erfüllung zu verlangen und vom
Vertrag zurückzutreten. Der Kunde/Vertragspartner hat dann
auf unsere Anforderung innerhalb angemessener Zeit zu erklären,
ob er auf Lieferung besteht oder die vorgenannten Rechte
geltend macht. |
| 6.6 |
Wir
haften bei verspäteter Leistung nach den gesetzlichen
Bestimmungen sowohl für Schadensersatz wegen Verzögerung
der Leistung als auch für Schadensersatz statt der
Leistung, jedoch mit folgender Einschränkung: Im Falle gewöhnlicher
Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. |
| 6.7 |
Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt, solange die restlichen
Lieferteile innerhalb der vereinbarten Lieferzeit erbracht
werden. Bei teilweisem Lieferverzug unsererseits oder von
uns zu vertretender teilweiser Unmöglichkeit zur Lieferung
ist das Recht des Kunden ausgeschlossen, Schadensersatz
statt der Leistung hinsichtlich der ganzen Verbindlichkeit
zu verlangen oder von dem ganzen Vertrag zurückzutreten,
falls nicht das Interesse des Kunden an der Teillieferung
entfällt. |
| 7. |
Lieferung |
| 7.1 |
Soweit
nicht anders vereinbart, tragen wir die Versendungskosten ab
einem netto Auftragswert bei nationalen (Deutschland)
Lieferungen von mindestens Euro 250,00 (ohne Mehrwertsteuer)
und bei internationalen Lieferungen (außerhalb Deutschland)
von mindestens Euro 800,00 (ohne Mehrwertsteuer). In den übrigen
Fällen trägt der Kunde die Versendungskosten. |
| 7.2 |
Auch
bei etwaiger Verpackung durch uns werden Transport- und alle
sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung
nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde
ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf
eigene Kosten zu sorgen. |
| 8. |
Versand |
| 8.1 |
Ist
der Kunde Unternehmer, erfolgt der Versand der Ware durch
uns, sofern nicht anders vereinbart, unversichert auf Gefahr
und zu Lasten des Unternehmers. Die Wahl des Transportweges
und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. |
| 8.2 |
Mit
der Übergabe der zu liefernden Waren an den Unternehmer,
den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmte Unternehmung, spätestens jedoch
mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr
auf den Unternehmer über. Das gilt auch dann, wenn wir die
Anlieferung übernommen haben. Transportversicherung schließen
wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des Unternehmers
ab. |
| 8.3 |
Verzögert
sich der Versand dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder
teilweisen Zahlungsverzugs von unserem Zurückbehaltungsrecht
Gebrauch machen oder aus einem sonstigen, vom Unternehmer zu
vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab dem
Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den
Unternehmer über. |
| 8.4 |
Ist
der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware
auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware
auf den Kunden über. |
| 9. |
Eigentumsvorbehalt |
| 9.1 |
Bei
Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an
den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor. |
| 9.2 |
Bei
Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher aus unserer Geschäftsverbindung
resultierender, auch künftig erst entstehender Forderungen
einschließlich aller Nebenforderungen - und bis zur Einlösung
hergegebener Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Bei
Saldoziehung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für
die Forderung aus dem Saldo. Unser Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich auch auf durch Be- oder Verarbeitung bzw.
durch Verbindung entstandene neue Sachen nach dem Wertanteil
der Vorbehaltsware. Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern, er
ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden
oder zur Sicherung zu übereignen. Die aus der Weiterveräußerung
gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Unternehmer
in Höhe unserer Ansprüche in dem Zeitpunkt zu unserer
Sicherung an uns ab, in dem er mit seinen Kunden die
Kaufverträge abschließt. |
| 9.3 |
Bei
Beschädigung oder Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie
Besitz- und Wohnungswechsel hat der Unternehmer uns unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen; Entsprechendes gilt bei Pfändungen
oder sonstigen Eingriffen Dritter, damit wir Klage gem. §
771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Unternehmer für den uns entstandenen Ausfall. Wird die
Freigabe der Vorbehaltsware ohne Prozess erreicht, können
auch die dabei entstandenen Kosten angelastet werden, ebenso
die Kosten der Rückschaffung gepfändeter Vorbehaltsware. |
| 9.4 |
Ist
der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach ausländischem
Recht, in dessen Bereich sich unsere Vorbehaltslieferung
befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt
und der Abtretung in diesem Rechtsgebiet entsprechende
Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung solcher Rechte
die Mitwirkung des Unternehmers erforderlich, so ist er auf
unsere Anforderung hin verpflichtet, alle Maßnahmen zu
ergreifen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte
notwendig sind. |
| 9.5 |
Der
Unternehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich
zu behandeln und instand zu halten; der Unternehmer ist
insbesondere verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine
Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen Diebstahl, Raub,
Einbruch, Feuer- und Wasserschaden zu versichern. Der
Unternehmer tritt alle sich hieraus ergebenden
Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware
schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Darüber
hinaus bleibt uns die Geltendmachung unserer Erfüllungs-
bzw. Schadensersatzansprüche vorbehalten. |
| 10 |
Gewährleistung |
| 10.1 |
Mängel
sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8
Tagen, bei sorgfältiger Prüfung erkennbarem Auftreten
schriftlich anzuzeigen. Gleiches gilt bei Zuviel- oder
Zuweniglieferung sowie bei etwaiger Falschlieferung. Wir
werden dem Kunden hieraufhin mitteilen, ob die beanstandeten
Vertragsprodukte an uns zurückzuschicken sind oder aber
zuzuwarten ist, bis diese von uns bei ihm abgeholt oder an
Ort und Stelle überprüft werden. |
| 10.2 |
Ist
der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist und
Gelegenheit zu gewähren. Lassen wir die uns gesetzte Frist
zur Nacherfüllung verstreichen, ohne den Mangel zu beheben,
kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die
Herabsetzung der Vergütung der mangelhaften Ware
(Minderung) verlangen oder von dem betroffenen Vertrag zurücktreten
und Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen
verlangen. Die Haftung auf Schadensersatz oder den Ersatz
vergeblicher Aufwendungen ist jedoch nach Maßgabe
nachstehender Ziffer 12 beschränkt. Bei einem nur
unerheblichen Mangel der Ware steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht
zu. |
| 10.3 |
Ist
der Kunde Unternehmer und ein von uns zu vertretender und
rechtzeitig gerügter Mangel der Ware vorliegt, sind wir zur
Befriedigung des Nacherfüllungsanspruches des Unternehmers
nach unserer Wahl zur Nachbesserung (Mangelbeseitigung) oder
zur Ersatzlieferung berechtigt. Dem Unternehmer steht
insoweit kein Wahlrecht zu. Wir sind berechtigt, Reparaturen
auch durch Dritte ausführen zu lassen. Für
Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten stehen dem
Unternehmer keine weiter gehenden Rechte als für die ursprünglichen
Vertragsprodukte zu. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle insoweit erforderlichen Aufwendungen zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die
Lieferung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wird. |
| 10.4 |
Ersetzte
Teile gehen in unser Eigentum über. |
| 10.5 |
Im
Fälle der ernsthaften und endgültigen Nacherfüllungsverweigerung
durch uns, des Fehlschlagens der Nacherfüllung oder der
Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für den Kunden ist dieser
- vorausgesetzt es handelt sich um einen erheblichen Mangel
- berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen
und vom Vertrag zurückzutreten. Das Minderungsrecht des
Vertragspartners bleibt unberührt. |
| 10.6 |
Wir
haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem
Produkthaftungsgesetz und sonstigen gesetzlichen Gefährdungstatbeständen
sowie für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit. |
| 10.7 |
Bei
leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung
nicht wesentlicher Vertragspflichten. Auf diese Regelung können
wir uns jedoch im Falle des arglistigen Verschweigens eines
Mangels und im Falle einer Garantie im Sinne von § 443 BGB,
die eine weiterreichende Haftung als vorstehend begründet,
nicht berufen. |
| 10.8 |
Die
Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate. |
| 11. |
Gesamthaftung |
| 11.1 |
Eine
weiter gehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 9
"Gewährleistung" mit ihren Unterziffern
vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des
geltend gemachten Anspruches (z. B. Ansprüche auf
Schadensersatz statt der Leistung, Ansprüche aus der
Produzentenhaftung und Fälle sonstiger außervertraglicher
Haftung, wie etwa bei unerlaubter Handlung) -
ausgeschlossen. |
| 11.2 |
Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. |
| 11.3 |
Die
Verjährung der Ansprüche zwischen uns und dem Besteller
richtet sich nach Ziffer 9.7, soweit nicht Ansprüche aus
unerlaubter Handlung gemäß den §§ 823 BGB in Rede
stehen. |
| 12. |
Datenverarbeitung |
| 12.1 |
Wir
sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem
Kunden betreffenden Daten unter Beachtung des
Datenschutzgesetzes zu erfassen, zu verarbeiten bzw.
verarbeiten zu lassen. |
| 13. |
Rücktritt |
| 13.1 |
Außer
bei Vorliegen eines Mangels und vorbehaltlich besonderer
Vereinbarungen ist der Kunde zum Rücktritt wegen einer
Pflichtverletzung durch uns nur dann berechtigt, wenn wir
diese Pflichtverletzung zu vertreten haben. |
| 14. |
Schadensersatz |
| 14.1 |
Stehen
uns Schadensersatzansprüche statt der Leistung zu, so können
wir 20 % des Kaufpreises, bei Facongeschäften 20 % des für
die Faconarbeit berechneten Betrages, jeweils ohne
Mehrwertsteuer, als Entschädigung verlangen, sofern uns der
Kunde nicht nachweist, dass nur ein wesentlich geringerer
Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung darüber
hinausgehender Schadensersatzansprüche behalten wir uns
vor. Hierbei sind wir berechtigt, zur Schadensminderung auch
bei Facongeschäften Deckungsverkäufe zu tätigen oder die
Ware einschmelzen zu lassen. Im letzten Fall wird auch
zugunsten des Kunden, der die vereinbarte Edelmetallmenge für
die Ware angeliefert hatte, nur der Betrag zur Verrechnung
gestellt, den der Verkauf des Edelmetallinhalts der
eingeschmolzenen Ware abzüglich des Schmelzverlustes sowie
sämtlicher hierdurch entstehender Kosten wie Scheidekosten
etc. erbringt.
|
| 15 |
Gerichtsstand
und anzuwendendes Recht |
| 15.1 |
Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragspartner
ausschließlich unser Geschäftssitz. |
| 15.2 |
Ist
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
Hamburg/Deutschland. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir sind
jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen. |
| 15.3 |
Für
alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt
ausschließlich das Deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG). |
| 16. |
Teilunwirksamkeit |
| 16.1 |
Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Verkaufs-
und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages
sowie der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen nicht. Anstelle der ganz oder teilweise
unwirksamen Bestimmungen soll eine solche Regelung treten,
die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten
kommt, was nach dem Sinn und Zweck der ganz oder teilweise
unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich gewollt war. |
|
|